Auf Grund der eindeutigen Rechtslage im Kraftfahrgesetz wird nunmehr auch im Burgenland die Verwaltungspraxis für die Genehmigung von Blaulicht und Folgetonhorn umgestellt. Demzufolge kann Blaulicht und Folgetonhorn niedergelassenen Ärzten erteilt werden, welche nachweislich Bereitschaftsdienste leisten; laut der eindeutigen Gesetzeslage darf es auch nur in diesem verwendet werden.
Formell hat die Bewilligung auf die Ärztekammer als Organisator des Dienstes zu laufen, der weiterhin vom Land auszustellende Bescheid lautet jedoch auf den antragsstellenden Arzt und dieser hat die Gebühren zu entrichten. Der Antrag ist ab sofort bei der Ärztekammer für Burgenland einzubringen. Voraussetzung für die Erteilung ist die nachweisliche Absolvierung von mind. 5 Diensten im Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst pro Jahr (der Dienst unter der Woche ist irrelevant, da hier ohnedies ein Fahrtendienst besteht). Der vom Land ausgestellte Bescheid wird auf 10 Jahre befristet.
Derzeit aufrechte Bescheide behalten ihre Gültigkeit bis zu der im Bescheid genannten Frist. Eine Verlängerung ist nur nach der neuen Regelung möglich.
Hier finden Sie den Antrag sowie ein Infoblatt mit den mit den wesentlichsten Eckpunkten der Neuregelung.