
Internationales
Ausstellung von Bescheinigungen
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Richtlinie 2005/36/EG, in denen die EU-Konformität einer in Österreich absolvierten ärztlichen Ausbildung (Studium der Humanmedizin und postgraduelle Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zur Fachärztin/zum Facharzt) sowie die disziplinäre Unbescholtenheit migrationswilliger Ärzt*innen bestätigt wird.
Die Ausstellung erfolgt auf Antrag.
EU-Konformitätsbescheinigung
Die Beantragung einer Bescheinigung über die EU-Konformität der Ausbildung ist Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin bzw. Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten. Der Antrag kann unter mmmbWlncmF0aW9uc2Jlc2NoZWluaWd1bmdAYWVyenRla2FtbWVyLmF0 eingebracht werden (siehe dazu das
§ 1 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr sieht vor, dass für die Ausstellung von EU-Konformitäts-bescheinigungen Gebühren einzuheben sind. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 44,69.
Unbescholtenheitsbescheinigung (Certificate of Good Standing)
Die Ausstellung einer Unbescholtenheitsbescheinigung durch die ÖÄK erfolgt derzeit gebührenfrei.
Zum Download:
EU-Konformitätsbescheinigungen für Absolvent*innen und Turnusärzt*innen
Absolvent*innen und Turnusärzt*innen, die über einen Studienabschluss der Humanmedizin einer österreichischen Universität verfügen, werden gebeten, sich zur Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung über Ihre ärztliche Grundausbildung an das zuständige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter mmmbWluaXN0ZXJpdW1AYm1id2YuZ3YuYXQ= zu wenden. Bitte führen Sie im Betreff folgendes an: An die Sektion IV, Universitäten und Fachhochschulen, Abteilung IV/9.