News / Presse
05.03.21

Auf Grund der Interventionen der Ärztekammern ist es nun doch gelungen, dass der Gesetzgeber eine österreichweit geltende und nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung für alle ÖGK-VertragsärztInnen für pandemiebedingte Verluste beschlossen hat.

Zwischen der ÖÄK und ÖGK wurden nunmehr die Details festgelegt, welche Sie bitte dem ausführlichen Rundschreiben der Bundeskurie in der Anlage entnehmen.
