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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten zukünftig über Krankenstand und Bewegungseinschränkungen entscheiden.
Die Österreichische Ärztekammer nimmt die Änderungen bei den derzeit gültigen Bestimmungen zu den Quarantäne-Regeln zur Kenntnis. Demnach soll die Quarantäne bei Corona-Infizierten in einen herkömmlichen Krankenstand übergeleitet werden, was bedeutet, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte individuell über mögliche Behandlungsmaßnahmen für ihre Patientinnen und Patienten entscheiden.
Die Krankschreibung erfolgt durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entsprechend der jeweiligen fachlichen Einschätzung. „Individual- statt Kollektiventscheidung“, nennt das der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Johannes Steinhart. „Dazu ist es aber dringend notwendig, dass die Sozialversicherung COVID in den Regel-Sozialversicherungsbetrieb übernimmt, damit eine entsprechende Krankschreibung möglich wird.“
Natürlich sei die Pandemie noch nicht vorbei. „Wir müssen uns immer an der aktuellen Situation orientieren“, so Steinhart, der hier darauf verweist, dass die Politik „durchaus auch der Selbstverantwortung der Menschen in Österreich vertrauen darf“.
Laut Steinhart müssten sämtliche Maßnahmen stets dem aktuellen epidemiologischen Wissensstand entsprechen. Sollte es die Datenlage bedingen, wieder restriktivere Maßnahmen zu ergreifen, „soll und muss die Politik darauf natürlich rasch reagieren. Aber jedenfalls braucht es sofort zur Überwachung der Situation ein Wiederhochfahren des Testregimes in Ordinationen bei asymptomatischen Patientinnen und Patienten.“
Sorge bereitet Steinhart in diesem Zusammenhang die von vielen Expertinnen und Experten prognostizierte Influenzawelle im Herbst. In diesem Sinnen appelliert der Ärztekammerpräsident an alle Menschen in Österreich, sich rechtzeitig gegen Influenza impfen zu lassen, um so ein Zusammentreffen von zwei Wellen, nämlich Corona und Influenza, im Herbst zu verhindern.