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Burgenland News

15.04.2024

Ausschreibung von Kassenplanstellen

Aktuell sind im Burgenland wieder Kassenplanstellen ausgeschrieben...

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05.04.2024

Kassenzulassung: Neuerungen ab 1.4.2024

Für Ausschreibungen ab 1.4.2024 wird auf Forderung der Ärztekammer für Burgenland auch die Tätigkeit als angestellter Arzt bei einem Kassenarzt bei...

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07.02.2024

Ärztekammer begrüßt Pflegepaket

Ärztekammer Burgenland begrüßt Gehaltspaket für Pflege- und Gesundheitspersonal

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Presseinformationen der ÖÄK

null PK ÖGK bremst Opiat-Substitutionstherapien aus

Neue Therapiemöglichkeiten könnten für viele Patienten deutliche Erleichterungen bringen. Doch die Österreichische Gesundheitskasse steht hier auf der Bremse.

„Die Versorgung von Patienten mit Substanzgebrauchsstörungen wird von der Österreichischen Gesundheitskasse leider sehr stiefmütterlich behandelt“, kritisierte Norbert Jachimowicz, Leiter des Referates für Substitutionsangelegenheiten der Österreichischen Ärztekammer, im Rahmen einer Pressekonferenz.

Das im Jahr 2018 von der EMA zugelassene Medikament mit Depotwirkung namens Buvidal R wird wöchentlich bzw. monatlich durch den behandelnden Arzt injiziert und bringe Jachimowicz zufolge einige Vorteile: deutlichen Zugewinn an Lebensqualität, effektivere Loslösung von Rückfall-Risikofaktoren und zudem weniger Arztbesuche. Die Patientenzufriedenheit sei hoch, es komme zu keinen Entzugszeichen, keinem Verlangen nach Substanzkonsum und außerdem zu keinem Beikonsum von anderen Opiaten. Allerdings sei das Medikament, weil es noch recht neu entwickelt ist, teurer als ein oral einzunehmendes Medikament, aber es müssten auch die Folgekosten berücksichtig werden, die sich durch Rückfälle, Missbrauch, intravenösem Konsum der oral einzunehmenden Formen mit all seinen negativen Gesundheitsfolgen ergeben, betonte Jachimowicz. Zudem gebe es für an Schizophrenie oder bipolarer Störung Erkrankte seit Längerem injizierbare Depotpräparate, die von der ÖGK anstandslos bewilligt würden. „Warum dann nicht auch bei Patienten mit Substanzgebrauchsstörungen?“, fragt sich der ÖÄK-Referatsleiter. Das Depotmedikament erweitere die Palette der Therapiemöglichkeiten für die Patienten und ihre individuellen Lebenssituationen. Zudem verwies Jachimowicz darauf, dass die Substitutionsverordnung aufgrund der nun verfügbaren subkutan zu applizierenden Depotzubereitung durch das Parlament entsprechend geändert wurde - eben um deren Einsatz zu ermöglichen.

Nur in der Krankenhausapotheke verfügbar

Gabriele Fischer, Leiterin der Drogenambulanz, Suchtforschung und Suchttherapie an der Medizinischen Universität Wien, verwies auf den wissenschaftlichen Konsens, wonach ein wesentliches Problem die Compliance (die Bereitschaft eines Patienten zur aktiven Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen) darstelle, nämlich über Jahrzehnte täglich Medikamente nehmen zu müssen. „Die Compliance ist umso höher, je weniger Tabletten täglich einzunehmen sind“, betonte die Expertin. Das Depotmedikament werde an der MUW/AKH erfolgreich verabreicht, auch das interdisziplinäre Behandlungsteam berichte über positive Erfahrungen, gute Verträglichkeit und hebe den Vorteil heraus, nicht täglich oder wöchentlich in der niedergelassenen Apotheke die Medikation beheben zu müssen. Damit werde die optimale Integration in den Arbeitsalltag ermöglicht. „Leider gelingt aber die Verordnung über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht, weil die ÖGK dieses Medikament, argumentierend mit zu hohen anfallenden Kosten, nicht bezahlt und wir es über die Krankenhausapotheke beziehen“. Damit werde dieses Medikament vielen Betroffenen vorenthalten. Das habe nicht nur individuelle Nachteile, sondern wirke sich auch auf die Allgemeinbevölkerung aus, da sich die Rückfallswahrscheinlichkeit auf illegal erworbene Opioide vergrößere und sich insgesamt die „indirekten“ Kosten für die Gesellschaft erhöhen würden (z.B. Kriminalität, Arbeitslosigkeit, Inhaftierungen etc.). „Es herrscht eine Zweiklassenmedizin, da das Medikament für Vermögende durch Selbstzahlermodalität problemlos erwerbbar ist. Österreich ist 2020 eines der reichsten Länder der EU, eine Monatsdosierung kostet pro Patient ca. 500.- Euro - im Vergleich zu anderen Medikationskosten vernachlässigbar gering, zudem ist die Zahl der Betroffenen äußerst überschaubar“, kritisiert Fischer.

Presseunterlage

PK Unterlage

Fotos

Fotocredit: ÖÄK/Bernhard Noll

O-Töne (MP3):

Dr. Norbert Jachimowicz:
Welche neuen Möglichkeiten gibt es in der Substitutionstherapie?
Welche Problematik gibt es bei dem neuen Medikament?
Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments in Österreich?
Wie steht es um die rechtliche Anerkennung des Medikaments?
Wie steht es um die Zulassung des Medikaments in Österreich?

Univ.-Prof. Dr. Gabriele Fischer:
Wie funktioniert das Medikament und welche Vorteile hat es?
Welche indirekten kosten bringt eine Opioidabhängigkeit mit sich?
Was ist der Argument der ÖGK gegen eine Kostenübernahme?
Welche Vorteile bringt die Substitutionstherapie?



Kassenstellen

Hier finden Sie aktuell ausgeschriebene >>Kassenstellen

Den Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste finden Sie  hier

Alle Informationen über die Kassenzulassung sowie die Förderung des Landes für die Übernahme von Kassenstellen finden Sie >>hier


Folgende Seminare sind in nächster Zeit im Burgenland geplant:

 

Burgenländischer Ärztetag 
14. September 2024 in Raiding;


Notarztmanagement für das Praxisteam
21. September 2024 in Hornstein; >>Link


Notarzt-Refresher Hybrid Kurs 
28. September 2024 in Hornstein; >>Vorträge, >>Praxis


Praxisgründungs- und Schlussseminar 
12.Oktober 2024 in Trausdorf


Notarzt-Refresherkurs 
22./23. November 2024 in Rust; >>Link


Weitere Informationen: Fr. Andrea Baric, Tel: 02682/62521-10, mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrYmdsZC5hdA== 


Mitteilungen der Ärztekammer

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Gewaltschutz

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind oft die erste Anlaufstelle für die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen. Der Leitfaden führt durch die Versorgungsschritte in der Praxis. Weitere Infos finden Sie hier: >>Link


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