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Burgenland News

15.04.2024

Ausschreibung von Kassenplanstellen

Aktuell sind im Burgenland wieder Kassenplanstellen ausgeschrieben...

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05.04.2024

Kassenzulassung: Neuerungen ab 1.4.2024

Für Ausschreibungen ab 1.4.2024 wird auf Forderung der Ärztekammer für Burgenland auch die Tätigkeit als angestellter Arzt bei einem Kassenarzt bei...

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07.02.2024

Ärztekammer begrüßt Pflegepaket

Ärztekammer Burgenland begrüßt Gehaltspaket für Pflege- und Gesundheitspersonal

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Presseinformationen der ÖÄK

null „Green Pass“ – worauf es ankommt

Die ÖGTelemed, die Österreichische Ärztekammer, der WKÖ-Fachverband Ubit und der FEEI haben gemeinsam ein Positionspapier betreffend den „Digitalen grünen COVID-19-Nachweisen“ verfasst.

Mit der aktuellen Befassung des EU-Parlaments mit dem geplanten „Green Pass“ rückt die Umsetzung dieses umfangreichen Projekts wieder ein Stück näher. Um die Implementierung und die damit verbundene Rückkehr zur Normalität in vielen Lebensbereichen rasch, sicher und unkompliziert umsetzen zu können, haben die ÖGTelemed, die Österreichische Ärztekammer, der WKÖ-Fachverband Ubit und der FEEI gemeinsam ein Positionspapier mit den Kernpunkten des kommenden „Green Pass“ erstellt, das unabhängig von der Entscheidung des EU-Parlaments zu sehen ist.

„Von zentraler Wichtigkeit ist, dass der Green Pass so einfach funktioniert wie ein Flugticket“, sagt Dietmar Bayer, Präsident der ÖG Telemed. „Über einen Code auf dem Smartphone oder über einen Ausdruck muss auf einen Blick erkennbar sein, dass eine Person die Kriterien erfüllt und wie lange die Gültigkeit ist – ganz egal, ob sie getestet, geimpft oder genesen ist.“ So könnten die Freiheiten von Reisen über Kultur bis Nachtgastronomie schnellstmöglich und mit der nötigen Sicherheit zurückerlangt werden. Entscheidend ist für Bayer auch, dass es hier keinen Alleingang und kein Vorpreschen Österreichs gibt, sondern eine koordinierte EU-weite Regelung mit dezentraler Ausrichtung. „Wichtig ist, dass eine Offline-Prüfung der Nachweise möglich ist“, sagt Bayer. Schließlich müsse der Pass unabhängig von Netzausfällen und auch in Gebieten ohne Netzabdeckung funktionieren.

Zudem kommt es auch auf eines an: „Planung, Umsetzung und Ausrollung sollten in enger Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer und der Softwareindustrie erfolgen. Gerade beim Projekt e-Impfpass hat diese Kooperation maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung in kurzer Zeit geführt“, sagt Bayer.

Szekeres: Genesungsnachweise nur durch Arzt

Für Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, steht die obligatorische Einbindung der ärztlichen Kompetenzen im Fokus. „Die Bestätigung, dass eine Person von COVID-19 genesen ist, kann nicht automatisiert, sondern nur durch eine Ärztin oder einen Arzt nach zuverlässiger Bestimmung der Antikörper erfolgen.“ Bei der Gewährung von Freiheiten dürften zudem nur anerkannte wissenschaftliche medizinische Erkenntnisse berücksichtigt werden. Neben den medizinischen Empfehlungen seien auch ethische Aspekte zu berücksichtigen. „Es darf zum Beispiel keine Benachteiligung von Ungeimpften geben, solange nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und nicht jeder impfbare Mensch die Möglichkeit hatte, eine Impfung zu bekommen“, so Szekeres.

SERVICE:

Das vollständige Positionspapier zum Green Pass ist abrufbar unter: www.aerztekammer.at



Kassenstellen

Hier finden Sie aktuell ausgeschriebene >>Kassenstellen

Den Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste finden Sie  hier

Alle Informationen über die Kassenzulassung sowie die Förderung des Landes für die Übernahme von Kassenstellen finden Sie >>hier


Folgende Seminare sind in nächster Zeit im Burgenland geplant:

 

Burgenländischer Ärztetag 
14. September 2024 in Raiding;


Notarztmanagement für das Praxisteam
21. September 2024 in Hornstein; >>Link


Notarzt-Refresher Hybrid Kurs 
28. September 2024 in Hornstein; >>Vorträge, >>Praxis


Praxisgründungs- und Schlussseminar 
12.Oktober 2024 in Trausdorf


Notarzt-Refresherkurs 
22./23. November 2024 in Rust; >>Link


Weitere Informationen: Fr. Andrea Baric, Tel: 02682/62521-10, mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrYmdsZC5hdA== 


Mitteilungen der Ärztekammer

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Gewaltschutz

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind oft die erste Anlaufstelle für die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen. Der Leitfaden führt durch die Versorgungsschritte in der Praxis. Weitere Infos finden Sie hier: >>Link


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