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null Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst

Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst


Zur Rechtsunsicherheit hat ein kürzlich ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes betreffend Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst geführt. Die Ärztekammer für Burgenland hat nunmehr die erforderliche Verordnung erlassen und diese Rechtsunsicherheit beendet.

 

Hier die Verordnung -  pdf