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null Ausgleichszahlung für Kassenärzte gem. § 746 ASVG


Auf Grund der Interventionen der Ärztekammern ist es nun doch gelungen, dass der Gesetzgeber eine österreichweit geltende und nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung für alle ÖGK-VertragsärztInnen für pandemiebedingte Verluste beschlossen hat.

Zwischen der ÖÄK und ÖGK wurden nunmehr die Details festgelegt, welche Sie bitte dem ausführlichen Rundschreiben der Bundeskurie in der Anlage entnehmen.


 Rundschreiben ÄK Burgenland vom 4.3.2021

 Rundschreiben der ÖÄK