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null Parteienverkehr im Kammeramt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ab Montag, 18.5.2020, ist im Kammeramt wieder ein eingeschränkter Parteienverkehr möglich. Besuche müssen vorab telefonisch oder per Mail angemeldet werden und es gilt eine Maskenpflicht beim Betreten des Kammeramtes. Selbstverständlich sind wir zu den üblichen Bürozeiten telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar.

Wir bitten um Ihr Verständnis