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null Kurzarbeit - Phase 4, ab 01.04.2021

Die Corona-Kurzarbeit wurde ab 01.04.2021 für weitere drei Monate bis 30.06.2021 verlängert (Phase 4). 
Inhaltlich gibt es keine relevanten Veränderungen. Der Antrag mit der Sozialpartnervereinbarung ist wie bisher auch über das eAMS-Konto einzubringen. Hinsichtlich der Sozialpartnervereinbarung ist eine Pauschalermächtigung mit dem AMS Burgenland abgeschlossen worden, das bedeutet, dass die Sozialpartnervereinbarung ohne Unterschriften der Ärztekammer für Burgenland und der Gewerkschaft über das eAMS-Konto eingebracht werden kann. 

Die aktuelle Sozialpartner-Einzelvereinbarung finden Sie >>hier.