News / Presse
- Publikationsdatum
- 06.07.18
Kassen-Zulassungsrichtlinien adaptiert
Auf Grund der Änderung der sog. Reihungskriterien-Verordnung mussten im Burgenland die Kassenzulassungsrichtlinien angepasst werden. Dies selbstverständlich unter möglichster Schonung wohlerworbener Rechte. Die großteils formalen Änderungen betreffen folgende Punkte:
* Mitsprachemöglichkeit der Gruppenpraxis (Gesellschaft) bei der Auswahl von Bewerbern um eine in der Gruppenpraxis gebundenen Planstelle (Auswahlrecht unter den bestgereihten Bewerbern, die eine bestimmte Mindestpunkteanzahl erreicht haben)
* Anpassungen beim sog. Gynäkologinnen-Bonus im Fach Frauenheilkunde: Die Zusatzpunkte für Bewerberinnen werden nicht mehr erteilt, wenn im Bezirk der ausgeschriebenen Planstelle der Frauenanteil an den VertragsärztInnen bereits höher als der Männeranteil ist
* Weiters werden die seit der letzten Evaluierung Ende 2014 neu geschaffenen ÖÄK-Diplome bewertet.
* Die Änderungen gelten für Ausschreibungen ab 1.7.2018 bzw. bei den ÖÄK-Diplomen ab 1.10.2018.