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null Erwachsenenschutz für Gesundheitsberufe

Konsenspapier Erwachsenenschutz für Gesundheitsberufe


Mit 1.7.2018 tritt das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft, durch welches das bisherige Sachwalterrecht abgelöst wird und die Selbstbestimmung der vertretenen Person soweit als möglich in den Vordergrund gerückt wird.

Für Gesundheitsberufe wurde zwischen Justizministerium und u.a. der ÖÄK ein Konsenspapier „Erwachsenenschutzrecht" erarbeitet, welches einen Leitfaden darstellen soll.

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