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Burgenland News

15.04.2024

Ausschreibung von Kassenplanstellen

Aktuell sind im Burgenland wieder Kassenplanstellen ausgeschrieben...

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05.04.2024

Kassenzulassung: Neuerungen ab 1.4.2024

Für Ausschreibungen ab 1.4.2024 wird auf Forderung der Ärztekammer für Burgenland auch die Tätigkeit als angestellter Arzt bei einem Kassenarzt bei...

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07.02.2024

Ärztekammer begrüßt Pflegepaket

Ärztekammer Burgenland begrüßt Gehaltspaket für Pflege- und Gesundheitspersonal

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Presseinformationen der ÖÄK

null PK Aut idem: „Viele Nachteile, kein Nutzen“

„Die therapeutische Entscheidungshoheit muss dort bleiben, wo sie hingehört - beim Arzt“, fordert Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. 

„Traditionell gab und gibt es in Österreich eine sehr vernünftige Trennung zwischen der Arzneimittelverordnung durch Ärztinnen und Ärzte einerseits und der Abgabe dieser Medikamente durch Apotheken andererseits“, erläutert Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, heute in einem Pressegespräch. „Die Entscheidungshoheit über die Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten liegt aus guten Gründen bei den Ärztinnen und Ärzten, die dafür durch ihr Medizinstudium und die verpflichtend vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungen bestens vorbereitet sind. Die Schlüsselrolle des Arztes in der medikamentösen Therapie infrage zu stellen, kam in unserem Gesundheitssystem aus guten Gründen so gut wie niemandem ernsthaft in den Sinn. Seit einiger Zeit ist das leider anders. Aus unserer Sicht stellen die jüngsten, einseitigen Vorstöße in Richtung Aut idem massive und äußerst problematische Eingriffe in das bestehende System dar“, warnt Steinhart und nennt die wesentlichen Kritikpunkte:

  • Den Ärzten würde die Entscheidungshoheit über die Verordnung einer medikamentösen Therapie, für die sie verantwortlich sind, entzogen werden.
  • Es ist davon auszugehen, dass die Apotheken bei der Auswahl einer Arzneispezialität nach wirtschaftlichen Kriterien vorgehen, also zum Beispiel das Medikament mit der größten Gewinnspanne bevorzugt abgeben werden.
  • Ein häufiger Wechsel von Handelspräparaten hätte negative Auswirkungen auf die Compliance und erhöht das Risiko von Fehl- und/oder Mehrfacheinnahmen mit entsprechend ungünstigen Auswirkungen auf Patienten und ihren Krankheitsverlauf.
  • Dass Aut idem oder die Wirkstoffverordnung grundsätzlich Engpässe in der Medikamentenversorgung lösen können und außerdem das Gesundheitsbudget entlasten, ist ein Scheinargument. Dahinter stehen die wirtschaftlichen Interessen des Medikamentengroßhandels und seiner Apotheken.
  • Ein Einsparungspotenzial durch Aut idem ist nicht vorhanden.
  • Aut idem und Wirkstoffverordnung brächten also Patienten, Ärzten und der Gesundheitsversorgung keinen Nutzen, dafür aber viele Nachteilen. Vorteile bringen sie ausschließlich dem Medikamentengroßhandel und seinen Apotheken.

„Eine Lösung bei Lieferengpässen kann ein ‚Aut idem‘ sein, das auf der Arzt-Ebene stattfindet. Der Arzt muss beim Verschreiben schon durch ein Software-Tool informiert werden, dass das Medikament nicht lieferbar ist. Dann kann er mit seiner medizinischen Kompetenz und dem Wissen um die Krankengeschichte seines Patienten ein anderes Medikament verschreiben“, so Steinhart.

Ähnlich sieht es Michael Freissmuth, Leiter des Zentrums für Physiologie und Pharmakologie der MedUni Wien: „Eine Aut idem-Regelung würde der öffentlichen Hand keine nennenswerten Einsparungspotenziale bringen, bei vielen Patientinnen und Patienten Verunsicherung erzeugen, das Risiko von Einnahmefehlern erhöhen und völlig einseitig den Arzneimittelgroßhandel mit seinen Apotheken bevorzugen. Patientinnen und Patienten und ihrer Versorgung mit Medikamenten brächte eine Aut idem-Regelung keinerlei Vorteile“, so Freissmuth. „Aut idem ist also insgesamt weder für Patienten noch für Ärzte noch für pharmazeutische Unternehmen noch für das solidarische Gesundheitssystem eine gute Lösung. Man sollte diese nicht empfehlen“, so Freissmuth abschließend.

„Entscheidungshoheit muss beim Arzt bleiben“

„Die therapeutische Entscheidungshoheit muss beim Arzt verbleiben“, fasst Johannes Steinhart die Position der Ärzteschaft zusammen. „In der Gesundheitsversorgung sollte jeder Gesundheitsberuf das tun, was er am besten kann: Der Arzt soll Medikamente verschreiben, der Apotheker abgeben. Eine Übertragung der Entscheidung über die individuell abgegebene Arzneispezialität vom Arzt auf den Apotheker wäre rein wirtschaftlich motiviert und ginge auf Kosten der Versorgung. Solche Scheinlösungen sind aus der Sicht der Ärztevertretung rigoros abzulehnen.“

 

Unterlage

Presseunterlage.pdf (363KB)

Fotos

Vizepräsident Steinhart und Prof. Freissmuth Vizepräsident Steinhart Prof. Freissmuth Vizepräsident Steinhart Prof. Freissmuth

Fotocredit: ÖÄK/Bernhard Noll

O-Töne (MP3)

Johannes Steinhart:
Wie beurteilen Sie die aktuelle Diskussion um die Einführung einer Aut-idem-Regelung?
Welche Forderungen stellen Sie?
Wer hat Ihrer Meinung nach Interesse an der Einführung einer Aut-idem-Regelung und warum?
Wie beurteilen Sie eine mögliche Wirkstoffverordnung?
Warum sind Sie gegen eine Aut-idem-Regelung?
Welche Ziele sollen Ihrer Meinung im Zentrum der Medikamentenversorgung stehen?

Michael Freissmuth:
Wem würde Ihrer Meinung nach eine Aut-idem-Regelung nützen?
Zu welchen Problemen kann die Einführung einer Aut-idem-Regelung Ihrer Meinung nach führen?
Welche Vorteile hat ihrer Meinung das aktuelle System?



Kassenstellen

Hier finden Sie aktuell ausgeschriebene >>Kassenstellen

Den Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste finden Sie  hier

Alle Informationen über die Kassenzulassung sowie die Förderung des Landes für die Übernahme von Kassenstellen finden Sie >>hier


Folgende Seminare sind in nächster Zeit im Burgenland geplant:

 

Lehrpraxisleiterseminar 
20. April 2024 in Raiding; >>Link


Burgenländischer Ärztetag 
14. September 2024 in Raiding;


Notarztmanagement für das Praxisteam
21. September 2024 in Hornstein; >>Link


Notarzt-Refresher Hybrid Kurs 
28. September 2024 in Hornstein; >>Vorträge, >>Praxis


Praxisgründungs- und Schlussseminar 
12.Oktober 2024 in Trausdorf


Notarzt-Refresherkurs 
22./23. November 2024 in Rust; >>Link


Weitere Informationen: Fr. Andrea Baric, Tel: 02682/62521-10, mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrYmdsZC5hdA== 


Mitteilungen der Ärztekammer

  aktuelle Ausgabe


Gewaltschutz

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind oft die erste Anlaufstelle für die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen. Der Leitfaden führt durch die Versorgungsschritte in der Praxis. Weitere Infos finden Sie hier: >>Link


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