Titelbild Kundmachungen

Für Patienten

Patientenschlichtungsstelle


In seltenen Fällen gibt es Missverständnisse und Konflikte bei Arzt-Patienten-Kontakten. Patientinnen und Patienten, die glauben, von Behandlungsfehlern oder medizinischen Zwischenfällen im Spital oder den Ordinationen betroffen zu sein, bzw. sich durch eventuelle Kommunikationsmängel nicht korrekt informiert fühlen, können sich an die Schieds- bzw. Schlichtungsstellen der Landesärztekammern wenden. Diese Schlichtungsstellen dienen dazu, außergerichtlich durch rechtliche und medizinische Prüfung eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und somit lange Gerichtsverfahren mit oft hohen Kosten zu vermeiden. Die Prüfung erfolgt durch eine unabhängige Schlichtungskommission. Deren Entscheidung gilt lediglich als Vorschlag an die Betroffenen und ist nicht bindend.

Patientinnen und Patienten bzw. die Rechtsnachfolger von Verstorbenen können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren Schadenersatzansprüche geltend machen.

Kontakt: 
Frau Kovaschitz unter mmmb2ZmaWNlQGFla2JnbGQuYXQ=