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Internationales

Ausstellung von Bescheinigungen

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Richtlinie 2005/36/EG, in denen die EU-Konformität einer in Österreich absolvierten ärztlichen Ausbildung (Studium der Humanmedizin und postgraduelle Ausbildung zur Ärztin / zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zur Fachärztin / zum Facharzt) sowie die disziplinäre Unbescholtenheit migrationswilliger Ärzt*innen bestätigt wird.

Die Ausstellung erfolgt auf Antrag.

EU-Konformitätsbescheinigung

§ 1 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr sieht für die Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung eine Bearbeitungsgebühr von € 52,33 vor.

Die Beantragung einer Bescheinigung über die EU-Konformität der Ausbildung ist Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. Fachärzt*innen vorbehalten. Der Antrag kann unter mmmbWlncmF0aW9uQGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA== eingebracht werden. Siehe dazu das weiter unten zum Download angebotene Informationsblatt.

Unbescholtenheitsbescheinigung (Certificate of Good Standing)

§ 1 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr sieht für die Ausstellung einer Unbescholtenheitsbescheinigung eine Bearbeitungsgebühr von € 29,51 vor.

Die Beantragung einer Unbescholtenheitsbescheinigung kann unter mmmbWlncmF0aW9uQGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA== eingebracht werden. Siehe dazu das folgende Informationsblatt.

Zum Download:
Informationsblatt Bescheinigungen
Einwilligungserklärung

EU-Konformitätsbescheinigungen für Absolvent*innen und Turnusärzt*innen

Absolvent*innen und Turnusärzt*innen, die über einen Studienabschluss der Humanmedizin einer österreichischen Universität verfügen, werden gebeten, sich zur Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung über ihre ärztliche Grundausbildung an das zuständige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter mmmbWluaXN0ZXJpdW1AYm1id2YuZ3YuYXQ= zu wenden. Bitte führen Sie im Betreff folgendes an: An die Sektion IV, Universitäten und Fachhochschulen, Abteilung IV/9.